Barrierefreiheitspflicht für Websites

Barrierefreiheitspflicht für Websites: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 ist es soweit: Die Barrierefreiheit im digitalen Raum ist keine Kür mehr, sondern Pflicht – zumindest für viele Unternehmen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Aber was bedeutet das konkret für Webseitenbetreiber? Wer ist betroffen, was muss umgesetzt werden und warum lohnt sich Barrierefreiheit nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich? Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen gelten, welche Fristen einzuhalten sind und wie die Umsetzung gelingt.

Die digitale Barrierefreiheit wird immer wichtiger – nicht nur aus ethischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen. Ab Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft, der Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wurde der EAA mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht überführt. Doch was bedeutet das konkret, und wer ist betroffen?

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web überhaupt?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – eine Website ohne fremde Hilfe nutzen können.
Dazu gehören:

  • Klare Navigation und Struktur
  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel für Videos
  • Gute Kontraste und Schriftgrößen
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Bedienbarkeit über Tastatur

Kurz gesagt: Eine barrierefreie Website stellt sicher, dass niemand ausgeschlossen wird – egal ob sehbehindert, hörgeschädigt oder motorisch eingeschränkt.

Warum ist Barrierefreiheit im Web so wichtig?

Rund 15 % der Weltbevölkerung lebt mit einer Behinderung. Für viele Menschen ist der Zugang zu digitalen Angeboten eine Herausforderung, sei es wegen Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten. Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für diese Gruppen, sondern steigert auch die allgemeine Usability für alle.

Zudem profitieren Unternehmen durch eine größere Reichweite, bessere SEO-Rankings und eine höhere Conversion-Rate.

Wer ist von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?

Die Barrierefreiheitspflicht betrifft laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor allem privatwirtschaftliche Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu gehören:

  • Online-Shops
  • Banken und Versicherungen
  • Mobilitätsanbieter (z. B. ÖPNV-Apps)
  • Telekommunikationsunternehmen
  • E-Book- und Streaming-Plattformen

Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro sind zunächst ausgenommen – aber auch hier kann es sinnvoll sein, freiwillig barrierefreie Standards umzusetzen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was regelt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland um. Es legt fest, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sein müssen.

Öffentliche Einrichtungen sind bereits nach der EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für Websites?

Websites müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen problemlos nutzbar sind. Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und umfassen unter anderem:

  • Alternative Texte für Bilder: Damit Screenreader Bilder vorlesen können.
  • Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein.
  • Untertitel für Videos: Damit hörgeschädigte Menschen Inhalte verstehen können.
  • Klare Struktur und gute Lesbarkeit: Kontrastreiche Farben, skalierbare Schriftgrößen und verständliche Sprache.
  • Verzicht auf automatische Inhalte: Keine automatisch abspielenden Videos oder blinkenden Elemente, die Nutzer ablenken oder überfordern könnten.

Welche Anforderungen gelten für Websites?

Die Anforderungen orientieren sich an der internationalen Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG 2.1-Richtlinien (Level AA) basiert. Zu den wichtigsten Punkten zählen:

  • Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
  • Einfache und konsistente Navigation
  • Kompatibilität mit unterstützenden Technologien
  • Vermeidung von Inhalten, die zu epileptischen Anfällen führen können
  • Responsive Design

Die Umsetzung sollte bereits bei der Konzeption einer Website mitgedacht werden – aber auch bestehende Seiten müssen angepasst werden.

Fristen und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Der Stichtag für die Umsetzung der Vorgaben ist der 28. Juni 2025. Ab dann drohen bei Verstößen nicht nur Abmahnungen und Bußgelder, sondern auch Imageverluste. Die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern. Unternehmen müssen auf Anfrage nachweisen können, dass ihre Website barrierefrei ist – z. B. durch ein Barrierefreiheits-Statement oder regelmäßige Prüfberichte.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen Abmahnungen, Bußgelder oder sogar Klagen von Betroffenen. Das BFSG sieht eine aufsichtsrechtliche Kontrolle durch Behörden vor. In Deutschland sind die genauen Sanktionen noch nicht final definiert, aber Verstöße gegen das Barrierefreiheitsrecht könnten ähnlich geahndet werden wie Datenschutzverstöße.

Warum sich Barrierefreiheit auch wirtschaftlich lohnt

Barrierefreiheit ist kein rein soziales oder gesetzliches Thema – sie hat auch handfeste wirtschaftliche Vorteile:

  • Größere Zielgruppe: In Deutschland leben rund 10 Mio. Menschen mit einer Behinderung – viele davon nutzen täglich das Internet.
  • Bessere SEO: Suchmaschinen bevorzugen strukturierte, zugängliche Inhalte.
  • Höhere Usability: Was barrierefrei ist, ist oft auch für alle anderen Nutzer:innen angenehmer zu bedienen.
  • Stärkung des Markenimages: Wer inklusiv denkt, punktet bei Kund:innen und Bewerber:innen.

Wie gelingt die Umsetzung in der Praxis?

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein Prozess, der strategisch angegangen werden sollte. Unternehmen sollten zunächst eine Analyse der bestehenden Website durchführen, um Barrieren zu identifizieren. Im nächsten Schritt sollten die technischen Anpassungen erfolgen – dazu gehören barrierefreie Designs, eine semantisch korrekte HTML-Struktur und die Optimierung für Screenreader.

Ein wichtiger Punkt ist zudem die Schulung des Teams, damit alle Beteiligten (Entwickler, Designer, Redakteure) Barrierefreiheit als festen Bestandteil der Website-Gestaltung berücksichtigen. Anschließend sollten die Maßnahmen durch Tests mit echten Nutzergruppen überprüft und regelmäßig angepasst werden.

Fazit: Jetzt aktiv werden

Die Barrierefreiheitspflicht ist kein bürokratisches Hindernis, sondern eine Chance. Unternehmen, die jetzt handeln, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen digitale Angebote, die wirklich für alle zugänglich sind. Ob durch Audits, Beratung oder Relaunch – wichtig ist, den ersten Schritt zu machen.


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