
Barrierefreiheitspflicht für Websites
Ab Juni 2025 gilt die gesetzliche Barrierefreiheitspflicht für Websites. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und wie die Umsetzung gelingt. Jetzt informieren und rechtzeitig handeln!
Ab Juni 2025 müssen viele Websites gesetzlich barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Vorgaben für digitale Barrierefreiheit in nationales Recht um. Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen gelten, welche Fristen einzuhalten sind und wie die Umsetzung gelingt.
Die digitale Barrierefreiheit wird immer wichtiger – nicht nur aus ethischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen. Ab Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft, der Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wurde der EAA mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht überführt. Doch was bedeutet das konkret, und wer ist betroffen?
Warum ist Barrierefreiheit im Web so wichtig?
Rund 15 % der Weltbevölkerung lebt mit einer Behinderung. Für viele Menschen ist der Zugang zu digitalen Angeboten eine Herausforderung, sei es wegen Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten. Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für diese Gruppen, sondern steigert auch die allgemeine Usability für alle.
Zudem profitieren Unternehmen durch eine größere Reichweite, bessere SEO-Rankings und eine höhere Conversion-Rate.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was regelt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland um. Es legt fest, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sein müssen.
Öffentliche Einrichtungen sind bereits nach der EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für Websites?
Websites müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen problemlos nutzbar sind. Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und umfassen unter anderem:
- Alternative Texte für Bilder: Damit Screenreader Bilder vorlesen können.
- Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein.
- Untertitel für Videos: Damit hörgeschädigte Menschen Inhalte verstehen können.
- Klare Struktur und gute Lesbarkeit: Kontrastreiche Farben, skalierbare Schriftgrößen und verständliche Sprache.
- Verzicht auf automatische Inhalte: Keine automatisch abspielenden Videos oder blinkenden Elemente, die Nutzer ablenken oder überfordern könnten.
Welche Fristen müssen Unternehmen beachten?
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Websites barrierefrei sein. Für bereits bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2027.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen Abmahnungen, Bußgelder oder sogar Klagen von Betroffenen. Das BFSG sieht eine aufsichtsrechtliche Kontrolle durch Behörden vor. In Deutschland sind die genauen Sanktionen noch nicht final definiert, aber Verstöße gegen das Barrierefreiheitsrecht könnten ähnlich geahndet werden wie Datenschutzverstöße.
Wie gelingt die Umsetzung in der Praxis?
Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein Prozess, der strategisch angegangen werden sollte. Unternehmen sollten zunächst eine Analyse der bestehenden Website durchführen, um Barrieren zu identifizieren. Im nächsten Schritt sollten die technischen Anpassungen erfolgen – dazu gehören barrierefreie Designs, eine semantisch korrekte HTML-Struktur und die Optimierung für Screenreader.
Ein wichtiger Punkt ist zudem die Schulung des Teams, damit alle Beteiligten (Entwickler, Designer, Redakteure) Barrierefreiheit als festen Bestandteil der Website-Gestaltung berücksichtigen. Anschließend sollten die Maßnahmen durch Tests mit echten Nutzergruppen überprüft und regelmäßig angepasst werden.
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